Militärgerichte für Ausländer

Sumit Bhattacharyya

In den letzten Wochen ist die Behandlung der Taliban- und Al-Qaida-Gefangenen auf der amerikanischen Basis in Guantanamo in die Schlagzeilen geraten. Dabei ist ein anderes Thema in den Hintergrund getreten, das wert wäre, im Scheinwerferlicht der Weltöffentlichkeit breite Aufmerksamkeit zu finden: Die Etablierung der Militärgerichte durch den amerikanischen Präsidenten George W. Bush für terrorismusverdächtige Ausländer.

Am 23. November 2001 unterschrieb er eine präsidiale Verfügung, die die Einrichtung von solchen Gerichten für Ausländer, die verdächtigt werden, in terroristische Akte gegen die USA verwickelt zu sein, vorsieht. Als Begründung für die nichtöffentlichen Verhandlungen wurde u.a. der Schutz von Geschworenen genannt, die in einem Zivilprozess über Terroristen zu befinden hätten und daher einem großen Druck ausgesetzt seien. Nach einer eventuellen Verurteilung stünden sie unter Lebensgefahr. Die Reaktionen auf den Erlass waren zum Teil heftig. Die New York Times schrieb dazu: "Mit einem Federstrich hat Mr. Bush das gesamte Regelbuch der amerikanischen Justiz weggeworfen, das über zwei Jahrhunderte sorgfältig zusammengestellt worden ist." Auch andere Medien und Kommentatoren haben sich sehr kritisch mit diesen Gerichten auseinandergesetzt. Ein Blick auf die Vorgehensweise dieser Gerichte zeigt, warum die Sorgen berechtigt sind. Sie sind nur für Ausländer zuständig, Amerikaner werden vor ordentliche Gerichte gestellt. Dieser Verstoß gegen die amerikanische Verfassung wird dadurch umgangen, dass die Gefangenen in Guantanamo, also nicht auf amerikanischem Boden, inhaftiert sind und dort auch die Prozesse stattfinden sollen. Auf diese Weise haben die Gefangenen keiner-lei Möglichkeit, die Verfassungsmäßigkeit des Vorgehens gerichtlich anzufechten. Anklage vor einem Militärgericht kann nur der Präsident oder der Verteidigungsminister erheben. Über eine Urteilsempfehlung entscheidet ein Gremium von Offizieren, das nach einer nichtöffentlichen Verhandlung das Urteil mit einer Zweidrittelmehrheit empfehlen muss. Diese Empfehlung wird dann dem Präsidenten bzw. Verteidigungsminister vorgelegt, der das Urteil bestätigen oder verwerfen kann. Eine Berufung ist nicht möglich, und ursprünglich war auch nicht an anwaltliche Vertretung der Angeklagten gedacht. Erhebliche Bedenken gegen diese Maßnahmen von Juristen und Teilen der amerikanis-chen Presse führten zumindest in diesem Punkt zu Zugeständnissen.

amnesty international zeigte sich darüber besorgt, dass solche Gerichte sogar Todesurteile verhängen können, die in keiner Weise rechtsstaatlichen Normen genügen. Darüber hinaus ist die Gewaltenteilung aufgehoben; Entscheidungen, die der Justiz obliegen, werden von der Exekutive getroffen. Die nichtöffentliche Verhandlung verhindert jegliche Kontrolle des Verfahrensablaufs.

Die Diskussion um die Militärgerichte wirft erneut ein Schlaglicht auf ein Schwerpunktthema der USA-Kampagne: Den Umgang mit internationalem Recht. Denn die geplante Vorgehensweise verstößt gleich gegen mehrere internationale Verträge und Konventionen.

Der Internationale Pakt für bürgerliche und politische Rechte, der 1992 von den USA rati-fiziert wurde, fordert Mindeststandards für Verfahren, und die Genfer Konvention, die die USA 1955 ratifizierten, fordert für Kriegsgefangene faire Verfahren, die das Recht auf Berufung mit einschließen.

Für amnesty international gibt es daher nur einen Schluss: Der präsidiale Erlass muss rück-gängig gemacht werden. Es darf kein paralleles Rechtssystem geben, das selbst geringste Standards für faire Verfahren nicht erfüllt.

Es ist unbestritten, dass die Verantwortlichen für die Gräueltaten des 11. Septembers vor Gericht gestellt werden müssen. Dafür sind die ordentlichen Gerichte zuständig, die durch einen fairen Verfahrensablauf sicherstellen, dass es nicht zu schwer wiegenden, möglicherweise nicht mehr gut zu machenden Fehlurteilen kommt.

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