Militärgerichte für Ausländer
Sumit Bhattacharyya
In den letzten Wochen ist die Behandlung der Taliban- und Al-Qaida-Gefangenen auf der
amerikanischen Basis in Guantanamo in die Schlagzeilen geraten. Dabei ist ein anderes
Thema in den Hintergrund getreten, das wert wäre, im Scheinwerferlicht der
Weltöffentlichkeit breite Aufmerksamkeit zu finden: Die Etablierung der Militärgerichte
durch den amerikanischen Präsidenten George W. Bush für terrorismusverdächtige
Ausländer.
Am 23. November 2001 unterschrieb er eine präsidiale Verfügung, die die Einrichtung von
solchen Gerichten für Ausländer, die verdächtigt werden, in terroristische Akte gegen die
USA verwickelt zu sein, vorsieht. Als Begründung für die nichtöffentlichen Verhandlungen
wurde u.a. der Schutz von Geschworenen genannt, die in einem Zivilprozess über
Terroristen zu befinden hätten und daher einem großen Druck ausgesetzt seien. Nach
einer eventuellen Verurteilung stünden sie unter Lebensgefahr. Die Reaktionen auf den
Erlass waren zum Teil heftig. Die New York Times schrieb dazu: "Mit einem Federstrich hat
Mr. Bush das gesamte Regelbuch der amerikanischen Justiz weggeworfen, das über zwei
Jahrhunderte sorgfältig zusammengestellt worden ist." Auch andere Medien und
Kommentatoren haben sich sehr kritisch mit diesen Gerichten auseinandergesetzt.
Ein Blick auf die Vorgehensweise dieser Gerichte zeigt, warum die Sorgen berechtigt sind.
Sie sind nur für Ausländer zuständig, Amerikaner werden vor ordentliche Gerichte gestellt.
Dieser Verstoß gegen die amerikanische Verfassung wird dadurch umgangen, dass die
Gefangenen in Guantanamo, also nicht auf amerikanischem Boden, inhaftiert sind und
dort auch die Prozesse stattfinden sollen. Auf diese Weise haben die Gefangenen keiner-lei
Möglichkeit, die Verfassungsmäßigkeit des Vorgehens gerichtlich anzufechten. Anklage
vor einem Militärgericht kann nur der Präsident oder der Verteidigungsminister erheben.
Über eine Urteilsempfehlung entscheidet ein Gremium von Offizieren, das nach einer
nichtöffentlichen Verhandlung das Urteil mit einer Zweidrittelmehrheit empfehlen muss.
Diese Empfehlung wird dann dem Präsidenten bzw. Verteidigungsminister vorgelegt, der
das Urteil bestätigen oder verwerfen kann. Eine Berufung ist nicht möglich, und
ursprünglich war auch nicht an anwaltliche Vertretung der Angeklagten gedacht.
Erhebliche Bedenken gegen diese Maßnahmen von Juristen und Teilen der amerikanis-chen
Presse führten zumindest in diesem Punkt zu Zugeständnissen.
amnesty international zeigte sich darüber besorgt, dass solche Gerichte sogar Todesurteile
verhängen können, die in keiner Weise rechtsstaatlichen Normen genügen.
Darüber hinaus ist die Gewaltenteilung aufgehoben; Entscheidungen, die der Justiz
obliegen, werden von der Exekutive getroffen. Die nichtöffentliche Verhandlung verhindert
jegliche Kontrolle des Verfahrensablaufs.
Die Diskussion um die Militärgerichte wirft erneut ein Schlaglicht auf ein
Schwerpunktthema der USA-Kampagne: Den Umgang mit internationalem Recht. Denn
die geplante Vorgehensweise verstößt gleich gegen mehrere internationale Verträge und
Konventionen.
Der Internationale Pakt für bürgerliche und politische Rechte, der 1992 von den USA rati-fiziert
wurde, fordert Mindeststandards für Verfahren, und die Genfer Konvention, die die
USA 1955 ratifizierten, fordert für Kriegsgefangene faire Verfahren, die das Recht auf
Berufung mit einschließen.
Für amnesty international gibt es daher nur einen Schluss: Der präsidiale Erlass muss rück-gängig
gemacht werden. Es darf kein paralleles Rechtssystem geben, das selbst geringste
Standards für faire Verfahren nicht erfüllt.
Es ist unbestritten, dass die Verantwortlichen für die Gräueltaten des 11. Septembers vor
Gericht gestellt werden müssen. Dafür sind die ordentlichen Gerichte zuständig, die
durch einen fairen Verfahrensablauf sicherstellen, dass es nicht zu schwer wiegenden,
möglicherweise nicht mehr gut zu machenden Fehlurteilen kommt.
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