Seit 1977 sind in den USA mehr als 900 Menschen hingerichtet worden. Mindestens 3.700 weitere Gefangene sitzen noch in den Todeszellen ein.
Internationale Menschenrechtsstandards zielen darauf ab, den Anwendungsbereich der Todesstrafe einzuschränken. Sie verbieten die Verhängung von Todesurteilen gegen jugendliche Delinquenten, lehnen die Todesstrafe für geistig behinderte Menschen als inakzeptabel ab und verlangen für eines Kapitalverbrechens Angeklagte größtmögliche Schutzgarantien. In allen diesen Bereichen haben die USA versagt.
Mehr als 100 Länder rund um den Erdball haben inzwischen die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Diesem weltweiten Trend handeln die USA kraß zuwider, indem sie nicht nur den Anwendungsbereich der Todesstrafe ausgeweitet haben, sondern auch zunehmend mehr Menschen in die Todeskammern schicken. Zur Zeit wird in 38 von 51 US-amerikanischen Bundesstaaten die Todesstrafe angewendet.
Es ist eine Tatsache, daß Kinder und Jugendliche noch nicht die vollständige Einsichtsfähigkeit für ihr Handeln aufbringen. Daher sollte niemand für ein Verbrechen zum Tode verurteilt werden, das er oder sie im Alter von weniger als 18 Jahren begangen hat. In 24 US-Bundesstaaten jedoch ist dies sehr wohl möglich.
Nachdem der Oberste Gerichtshof der USA 1989 die Verhängung von Todesurteilen gegen geistig in ihrer Entwicklung zurückgebliebene Angeklagte für verfassungskonform erklärt hatte, sind dort rund 30 Gefangene hingerichtet worden, die an psychischen Störungen litten. Es hat allerdings auch positive Schritte gegeben. So hat 1998 Nebraska als zwölfter US-Bundesstaat ein Gesetz verabschiedet, das die Hinrichtung von Menschen, die in ihrer geistigen Reife unterentwickelt sind, verbietet.
Ob jemand zum Tode oder zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird, hängt oft mehr von der Qualität der Verteidigung als von der Schwere der Tat ab. Ein Angeklagter, der sich keinen erfahrenen und versierten Rechtsanwalt leisten kann, wird weit eher zum Tode verurteilt, als einer, dem die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Calvin Burdine beispielsweise, der sich offen zu seiner Homosexualität bekennt, wurde in Texas nach einem Prozeß zum Tode verurteilt, in dem er von einem Anwalt vertreten gewesen war, der Homosexuelle als "Schwuchteln" bezeichnet und bei der Vorbereitung auf das Verfahren keinen einzigen Zeugen befragt hatte. Überdies war beobachtet worden, wie der Anwalt während des Prozesses mehrfach einnickte. Calvin Burdine befindet sich nach wie vor im Todestrakt und stand bereits zweimal kurz vor der Hinrichtung.
Niemand weiß genau, wieviele Menschen in den USA für Verbrechen verurteilt worden sind, die sie nicht begangen haben. amnesty international hat zahlreiche Fälle von Gefangenen dokumentiert, die exekutiert worden sind, obwohl an ihrer Schuld ernsthafte Zweifel bestanden.
Im Februar 1997 wurde Curtis Kyle nach 14 Jahren aus dem Todestrakt entlassen und sämtliche gegen ihn erhobenen Anklagen fallengelassen. Zuvor hatte er in fünf Todesstrafenprozessen vor Gericht gestanden und war zweimal beinahe hingerichtet worden. Er war seit 1973 der 75. Gefangene, der freigelassen wurde, weil man ihn zu Unrecht zum Tode verurteilt hatte.
Die Todesstrafenthematik wird in den USA inzwischen für Wahlkampfzwecke instrumentalisiert. Politiker, die sich gegen diese äußerste Form der Strafe wenden, müssen sich von ihren Gegnern mangelnde Härte im Kampf gegen die Kriminalität vorwerfen lassen. Andere wiederum überbieten einander in kompromißlosen Plädoyers für die Todesstrafe. So bewarb sich der Bezirksstaatsanwalt von Oklahoma City um seine Wiederwahl, indem er sich damit brüstete, "44 Mörder in die Todeszelle geschickt" zu haben.
Die Art und Weise, wie die Todesstrafe in den USA angewandt wird, trägt seit jeher rassistische Züge. So sind 82 Prozent der seit 1977 hingerichteten Gefangenen des Mordes an einem Weißen für schuldig befunden worden, obwohl die Zahl der Morddelikte an Schwarzen und Weißen in etwa gleich ist. Solche Diskrepanzen können nicht mit anderweitigen Faktoren wie beispielsweise der Schwere des Verbrechens erklärt werden. Während Schwarze nur zwölf Prozent der Gesamtbevölkerung der USA stellen, machen sie 42 Prozent der zum Tode verurteilten Gefangenen aus. Sie sind von einem Justizsystem in die Todeszelle geschickt worden, das nach wie vor überwiegend mit Weißen besetzt ist. So waren 1998 in denjenigen US-Bundesstaaten, in denen die Todesstrafe angewendet wird, von 1.838 Vertretern der für die Beantragung der Todesstrafe verantwortlichen Anklagebehörden 1.794 Weiße.
Zu welcher Vollstreckungsmethode man auch immer greift, die Todesstrafe, daran kann kein Zweifel bestehen, ist eine grausame Strafe. Ähnlich wie die Folter stellt die Hinrichtung einen durch nichts mehr zu überbietenden Angriff auf das körperliche und geistige Leben eines Menschen dar, der der Macht des Staates ohnehin wehrlos ausgeliefert und bisweilen seit Jahren unter härtesten Haftbedingungen zum quälenden Warten auf den Tag seiner Exekution verdammt ist. In den USA werden die meisten Hinrichtungen durch Injektion eines tödlichen Giftes vollzogen. Doch diese Art des Sterbens ist keineswegs so schmerzlos und klinisch, wie es von den Befürwortern der Todesstrafe häufig ins Feld geführt wird.
Tommie Smith wurde 1996 im US-Bundesstaat Indiana exekutiert. Zunächst suchte das Hinrichtungsteam 16 Minuten lang vergeblich eine geeignete Vene in seinem Arm. Schließlich rief man einen Arzt, dessen Versuch, die Nadel in eine Halsvene einzuführen, ebenfalls mißlang. Erst nach 36 Minuten erfolgte die Injektion über eine Blutbahn im Fuß von Tommie Smith, der die ganze Prozedur bei vollem Bewußtsein miterleben mußte.
Viele der Todestraktinsassen haben brutale Verbrechen begangen. Sie haben Leben zerstört und die Familien und Freunde ihrer Opfer in unsägliches Leid gestürzt. Doch die Todesstrafe stellt keine Lösung dar. Sie ist und bleibt eine Verletzung des fundamentalen Rechts auf Leben und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden. Beides sind Rechte, die einem jeden Menschen gleichermaßen zustehen und nicht an seine Person oder sein Handeln gebunden sind.
amnesty international fordert die US-Regierung und die Behörden der Bundesstaaten der USA auf, die Todesstrafe abzuschaffen. Bis dieser Schritt definitiv vollzogen ist, sollten sie ein Hinrichtungsmoratorium erlassen, die Verhängung der Todesstrafe gegen jugendliche Straftäter und geistig behinderte Menschen verbieten und darüber hinaus sicherstellen, daß alle eines Kapitalverbrechens Angeklagten von kompetenten und in Todesstrafenprozessen erfahrenen Rechtsanwälten vertreten werden.