Die internationale Staatengemeinschaft hat ein breites Spektrum von Standards zum Schutz der Rechte aller Menschen geschaffen. In ihnen sind Kriterien definiert, an denen das Handeln eines jeden Staates - auch das der USA - sich messen lassen muß.
Bei der Ausformulierung vieler dieser Standards haben die USA maßgeblich mitgewirkt. Insbesondere bei der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der unter anderem die Rechte auf Leben und auf Freiheit vor grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe verankert sind, haben sie 1948 eine führende Rolle eingenommen.
Wiederholt haben die USA die Bedeutung des Völkerrechts und der Menschenrechte betont. Dennoch sind sie bis heute nur zögerlich bereit, sich an eben diese Standards zu binden. So sind die USA neben Somalia das einzige Land, das bislang die UN-Konvention über die Rechte des Kindes noch nicht ratifiziert hat. Desgleichen zählen sie zu den zehn Ländern, die dem UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau noch nicht beigetreten sind. Auch haben die USA bis heute noch keines der auf regionaler Ebene existierenden Menschenrechtsabkommen ratifiziert.
Soweit die USA überhaupt Menschenrechtsverträgen beigetreten sind, geschah dies oft nur äußerst halbherzig, indem gewichtige Vorbehalte gegen einzelne Vertragsklauseln geltend gemacht wurden. So behielten sich die USA bei ihrem Beitritt zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte das Recht vor, die Todesstrafe auch weiterhin gegen jugendliche Delinquenten verhängen zu können, obwohl der Pakt dies ausdrücklich untersagt. Darüber hinaus entziehen sich die USA einer Überprüfung ihrer innerstaatlichen Menschenrechtspolitik, indem sie interamerikanischen und auf UN-Ebene existierenden Menschenrechtsgremien das Recht aberkennen, sich mit Beschwerden von Einzelpersonen aus den USA zu befassen.
amnesty international fordert die USA auf, ihr erklärtes Bekenntnis zu den Menschenrechten unter Beweis zu stellen und sämtliche Menschenrechtsabkommen, denen sie bislang nicht beigetreten sind, zu ratifizieren, und sämtliche Vorbehaltsklauseln, die der Umsetzung internationaler Menschenrechtsschutzinstrumente im Wege stehen, rückgängig zu machen sowie sicherzustellen, daß innerstaatliches Recht mit internationalen Menschenrechtsstandards in Einklang gebracht wird.