die rechtliche Grauzone der Gefangenen
Die Inhaftierungen verstoßen gegen grundlegende Prinzipien des internationalen Rechts. Die meist in Afghanistan festgenommenen Männer wurden von der US-Regierung zu „ungesetzlichen feindlichen Kämpfern“ erklärt. Ihnen werden damit die Rechte als Kriegsgefangene nach der Genfer Konvention verweigert. Danach müssten sie nur ihren Namen und ihren Dienstgrad nennen, aber die US-Regierung ist vor allem daran interessiert, weitergehende Informationen von ihnen zu erhalten und. Kontakte zu Anwält/innen oder Verwandten waren lange Zeit unmöglich. Als einzige Organisation durfte das Rote Kreuz bislang die Gefangenen besuchen. Aber das betrachtet die US-Regierung als Gnadenakt und nicht als ein Recht aus der Genfer Konvention, wie es Kriegsgefangenen zusteht. Die völlig rechtlose Situation wurde durch ein Urteil des obersten US-Gerichtshofs am 28. Juni 2004 angeprangert. Das Gericht stellte klar, dass auch die Gefangenen in Guantánamo das Recht haben, ihre Inhaftierung vor US-Gerichten überprüfen zu lassen. Die US-Regierung zog daraufhin aber nicht die Konsequenz, die Gefangenen entweder in einem ordentlichen juristischen Verfahren anzuklagen oder freizulassen. Statt dessen wurde das Combatant Status Review Tribunal System eingerichtet und ein Gremium aus drei Offizieren geschaffen, das überprüfen soll, ob die Gefangenen tatsächlich „feindliche Kämpfer“ sind. Ohne Hilfe von Anwält/innen, ohne Einsicht in geheimes belastendes Material und unter Zulassung von Beweisen, die unter Folter erzwungen sein können und wurden (!), sollte ihnen die „Chance“ gegeben werden, ihre Unschuld zu beweisen. Viele Gefangene boykottierten dieses Verfahren. Der Offiziersausschuss überprüfte bis Mitte Februar 2005 einige Hundert Gefangene. Von 422 abgeschlossenen Fällen wurden nur 12 Männer nicht mehr als "feindliche Kämpfer" eingestuft. Einer oder zwei wurden daraufhin freigelassen, die anderen sollen noch freikommen. Die Ungewissheit darüber, wie es mit den Gefangenen weitergeht, ist eine extreme Belastung für sie selbst und für die Angehörigen. In anderen Kontexten hat die UN-Menschenrechtskommission das Leiden von Angehörigen von „Verschwundenen“ als grausame, unmenschliche und entwürdigende Behandlung bezeichnet. Zwar sind die Guantánamo-Häftlinge nicht verschwunden, aber die Situation ist vergleichbar, da sie praktisch ohne Kontakt zur Außenwelt, ohne Anklage und auf unbestimmte Zeit festgehalten werden.
die Verfahren vor den Militärkommissionen
Militärkommissionen: Bereits im November 2001 hatte Präsident Bush als Reaktion auf die Anschläge vom 11.09. einen Militärbefehl zur Einleitung von Verfahren vor Militärkommissionen unterzeichnet, die die Todesstrafe verhängen können. Auf dieser Grundlage wurden 2004 Militärkommissionen in Guantánamo eingerichtet, die allen Grundsätzen von Rechtstaatlichkeit und fairen Gerichtsverhandlungen widersprechen: Sie sind keine unabhängigen Gerichte des Justizwesens, sondern Teil der Exekutive: Ankläger und Richter sind faktisch identisch. Anklage vor einer Militärkommission kann nur der Präsident oder der Verteidigungsminister erheben. Nach einer nichtöffentlichen Verhandlung gibt ein Gremium von Offizieren mit einer Zweidrittelmehrheit eine Urteilsempfehlung ab (Todesurteile müssen einstimmig empfohlen werden). Diese Empfehlung wird dann dem Präsidenten bzw. Verteidigungsminister vorgelegt, der das Urteil bestätigen oder verwerfen kann. Eine Berufung vor einem unabhängigen Gericht ist nicht möglich, und ursprünglich war auch nicht an anwaltliche Vertretung der Angeklagten gedacht. Die Kommissionen akzeptieren einen niedrigeren Standard im Beweisverfahren als ordentliche Gerichte und können somit auch Beweise, die unter Folter oder durch Nötigung erzwungen wurden, nutzen. Nur Nicht-US-Bürger können vor diese Kommissionen gebracht werden. Bislang wurde lediglich gegen sechs Männer Anklage vor der Militärkommission erhoben, davon wurden zwei bereits freigelassen (Moazzam Begg und Feroz Ali Abbasi aus Großbritannien). Bei den Vorab-Anhörungen war eine ai-Mitarbeiterin als Beobachterin dabei, die die schlimmsten Befürchtungen, dass nach diesem Verfahren kein faires Verfahren möglich sein kann, bestätigte. Seit der mutigen Entscheidung eines US-Bundesrichters im November 2004 sind alle Verfahren vor Militärkommissionen in Guantánamo ausgesetzt. Anlässlich des Verfahrens gegen Salim Ahmed Hamdan aus dem Jemen erklärte der Richter James Robertson, dass zunächst ein „zuständiges Gericht“ entsprechend Artikel 5 des Dritten Genfer Abkommens über die Behandlung von Kriegsgefangenen darüber entscheiden müsse, ob und warum Salim Ahmed Hamdan kein Recht auf den Status eines Kriegsgefangen habe. Sollte dieser Fall einteten, müsse er vor ein Militärgericht auf der Grundlage des einheitlichen Militärgesetzbuches „Uniform Code of Military Justice“ (UCMJ) der USA gestellt werden. Solange dies jedoch nicht entschieden sei, müsse dem Angeklagten der Status eines Kriegsgefangen zuerkannt werden (s. auch Briefe gegen das Vergessen/März 2005 und Urgent Action 199/03-7). Damit widersprach der Richter der Überzeugung der US-Regierung, dass die Genfer Konventionen nicht für mutmaßliche al-Qaida-Mitglieder gelten und dass weder sie noch mutmaßliche Taliban-Kämpfer ein Recht auf den Status von Kriegsgefangenen haben. Richter Robertson erklärte, dass „ungeachtet der Auffassung des US-Präsidenten ... das Dritte Genfer Abkommen für alle Personen gilt, die bei den Kämpfen in Afghanistan gefangengenommen wurden“. Er betonte, dass „der Präsident kein Gericht“ sei und erläuterte zudem, dass die Offiziersgremien nach den „Combatant Status Review Tribunals“ keine „zuständigen Gerichte“ im Sinne des Dritten Genfer Abkommens darstellten. Als mutmaßlichem Kriegsgefangenen stehen Salim Ahmed Hamdan laut Richter Robertson die gleichen Rechtsstandards zu wie US-Soldaten, d.h. ein Verfahren vor einem Militärgericht auf der Grundlage des UCMJ. In Artikel 102 des Dritten Genfer Abkommens über die Behandlung von Kriegsgefangenen heißt es: „Ein Urteil gegen einen Kriegsgefangenen kann nur dann rechtsgültig gefällt werden, wenn es durch die gleichen Gerichte und nach den gleichen Verfahren, wie sie für die Angehörigen der Streitkräfte des Gewahrsamsstaates vorgesehen sind, ausgesprochen wird...“ Robertson erklärte, die Militärkommissionen seien keine derartigen Gerichte und die Verfahren entsprächen nicht den in Artikel 102 geforderten Verfahren. Der Richter wies außerdem darauf hin, dass das Recht eines Angeklagten, im eigenen Gerichtsverfahren anwesend zu sein, ein Prinzip des humanitären Völkerrechts und internationaler Menschenrechtsstandards ist.
die Haftbedingungen und die Behandlung der Gefangenen
Die Haftbedingungen und Vorwürfe von Folter oder grausamer Behandlung
Die Bedingungen, unter denen die Häftlinge festgehalten werden, stellen als solche bereits grausame, unmenschliche und entwürdigende Handlungen dar. Darüber hinaus gibt es sehr viele Hinweise darauf, dass viele Häftlinge in Guantánamo – sowie in Afghanistan, im Irak und anderswo – von US-Militärs gefoltert wurden und werden.
Die Mehrzahl der Häftlinge ist - oft bis zu 24 Stunden am Tag - in kleinen Zellen in den Hochsicherheitstrakten untergebracht. Viele mussten sich in Abwesenheit von Anwält/innen mehrfachen Befragungen unterziehen, was befürchten lässt, dass die Aussagen erzwungen worden sind. Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes beobachtet eine „beunruhigende Verschlechterung“ der psychischen Gesundheit bei einer Vielzahl der Inhaftierten. Der psychische Zustand der Inhaftierten sei zu einem „Hauptproblem“ geworden.
Der Gefangene Mohammed al-Kathani aus Saudi-Arabien, den US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld als "a very bad person" ("ein sehr schlechter Mensch") bezeichnete, berichtete von einer Befragung "unter falscher Flagge": Man verfrachtete ihn in ein Flugzeug und machte ihn glauben, dass er nach Ägypten gebracht werde, wo er anschließend von "ägyptischen" Sicherheitsbeamten aufs Schärfste verhört wurde. In Wirklichkeit fand die ganze Aktion in Guantánamo statt – die Befragungstechnik „unter falscher Flagge“ wurde von Donald Rumsfeld im April 2003 genehmigt. Eine andere vom Pentagon befürwortete Variante ist die Drohung mit der Abschiebung in ein anderes Land, in dem die Häftlinge fürchten müssen, gefoltert oder getötet zu werden.
Anfang Januar 2005 schickte die US-Armee zwei Offiziere nach Guantánamo, um neue Foltervorwürfe zu untersuchen. Zuvor waren Berichte über Misshandlungen von Insidern gekommen: FBI-Mitarbeiter, die selbst an Vernehmungen von Terrorverdächtigen in Guantánamo beteiligt waren, schilderten die grausame Behandlung in E-mails an ihre Vorgesetzten. Die FBI-Beamten tat das aus Sorge, dass ihnen später die illegalen Verhörmethoden in die Schuhe geschoben werden. Dass diese E-mails überhaupt veröffentlicht wurden, liegt an der erfolgreichen Klage einer US-amerikanischen NGO, die die Offenlegung der Akten aufgrund des “Freedom of Information Act“ beantragt hatte. Die FBI-Beamten berichten von extremer Hitze und Kälte; lauter Dauerbeschallung mit Musik (z.B. von Rapper Eminem) und Werbung (z.B. für Katzenfutter); grellem Blitzlicht; Bedrohung durch Hunde; Isolationshaft im Dunkeln und Schlafentzug. Diese und andere Befragungstechniken werden laut Bericht einer Arbeitsgruppe des Pentagons normalerweise kombiniert angewendet. Ein Häftling ist laut einem FBI-Agenten mit einer israelischen Fahne umwickelt am Boden gesessen und gleichzeitig lauter Musik und Scheinwerferblitzen ausgesetzt gewesen.
Ein anderer FBI-Agent schrieb: Bei mehreren Gelegenheiten kam ich in den Verhörraum und sah Gefangene am Boden liegen, an Händen und Füßen festgekettet, ohne Stuhl, Essen oder Wasser. Meistens waren sie mit ihrem eigenen Urin oder Kot beschmutzt und blieben dort 18, 24 oder mehr Stunden. Als ich einmal in so einen Raum kam, war die Air Condition so weit heruntergedreht und die Raumtemperatur so eisig, dass der Häftling, der barfuß war, vor Kälte schlotterte. Als ich die Wärter fragte, was da los sei, sagte man mir, dass die verhörenden Beamten vom Vortag diese Behandlung angeordnet hätten und dass die Position des Gefangenen nicht verändert werden dürfe... Ein anderes Mal war die Heizung so hoch gestellt, dass die Temperatur wahrscheinlich über 37 Grad Celsius betrug. Der Häftling lag halb bewusstlos am Boden, neben ihm ein Büschel Haare. Er hatte sich offenbar die Nacht über selbst die Haare ausgerauft... Wieder ein anderes Mal war nicht nur die Temperatur unerträglich heiß, im Raum wurde auch seit dem Vortag extrem laute Rap-Musik gespielt. Der Häftling war mit Händen und Füßen in Fötus-Position an den Fliesenboden gekettet."
Am 26. Dezember 2004 durften US-AnwältInnen kuwaitische Häftlinge in Guantánamo besuchen. Danach sagten sie, dass die schwersten Verbrecher in den USA bessere Haftbedingungen hätten als die Gefangenen dort. Nach dem Besuch sagte eine Anwältin, dass die Gefangenen in Handschellen und mit den Füßen am Boden angekettet waren. Sie sagte weiter, dass es "keine sichtbaren Anzeichen von körperlicher Folter gegeben habe, da außer den Händen und Füßen alles andere bedeckt war ... Ich kann ihnen aber sagen, dass diese Menschen seit drei Jahren dort sind. Sie haben keinen Zugang zu AnwältInnen. Sie können nicht mit ihren Familien sprechen. Sie werden isoliert und haben, von dem was ich gesehen habe, keinen Lesestoff, außer eventuell den Koran. Sie haben einen sehr kleinen Schlafplatz und nur sehr wenig zu tun, Tag für Tag, Monat für Monat. Und das ist für mich Folter, Folter nach jedem Recht in den USA und nach internationalem Recht... Man konnte in ihren Augen sehen, dass sie durch die Hölle gegangen sind."
Bis heute sagt US-Administration, dass alle Gefangenen in US-Haft human behandelt würden und dass alle Vorwürfe von Missbrauch oder Folter erfunden seien. Die Untersuchungen der beiden Offiziere sind noch nicht abgeschlossen.