Folterungen und Mißhandlungen an Gefangenen

"Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden," heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In den Gefängnissen und Untersuchungshaftanstalten der USA wird jedoch täglich gegen dieses Verbot verstoßen.

In den USA sind mehr als 1,7 Millionen Menschen inhaftiert. Mehr als 60 Prozent von ihnen gehören rassischen oder ethnischen Minderheiten an, mehr als 50 Prozent sind schwarzer Hautfarbe. Seit 1980 hat sich die Anzahl der männlichen Gefängnisinsassen verdreifacht, die der weiblichen sogar vervierfacht.

Etwa 77.000 Gefangene sind in privat geführten Hafteinrichtungen untergebracht. Aus mehreren US-Bundesstaaten hat amnesty international Kenntnis von ernstzunehmenden Beschwerden erhalten, denen zufolge in privaten Vollzugsanstalten sehr schlechte Bedingungen herrschen und die Insassen Übergriffen ausgesetzt sind.

Obwohl immer neue Gefängnisse im Bau sind, kann mit dem Platzbedarf kaum Schritt gehalten werden. Viele Gefängnisse sind überfüllt und gleichzeitig personell unterbesetzt, was zur Folge hat, daß häufig unmenschliche und gefährliche Haftbedingungen anzutreffen sind. In vielen US-amerikanischen Gefängnissen und Untersuchungshaftanstalten kommt es überdies zu körperlicher und sexueller Gewalt.

Im November 1997 besuchte eine Delegation von amnesty international SCI-Greene, ein Hochsicherheitsgefängnis in Pennsylvania. Die dort untergebrachten Todestraktinsassen berichteten den Vertretern der Organisation, sie seien vom Wachpersonal geschlagen worden und rassistisch motivierten Übergriffen ausgesetzt gewesen. Nach einer internen Untersuchung wurden im Mai 1998 mehrere Wärter wegen des Mißbrauchs von Gefangenen entlassen und rund 20 weitere disziplinarisch bestraft.

1997 verklagte das Justizministerium die Bundesstaaten Michigan und Arizona, weil sie es unterlassen hatten, inhaftierte Frauen vor sexuellen Übergriffen und "unzüchtigen Blicken beim Ankleiden, Duschen und der Toilettenbenutzung" zu schützen.

In einigen Hafteinrichtungen kommt es nach wie vor zu Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen, weil die Insassen Vergeltungsakte fürchten und es in ihrer Wehrlosigkeit nicht wagen, Beschwerde einzureichen. Für bedenklich hält amnesty international auch die Praxis, daß das Wachpersonal bei Insassen des anderen Geschlechts Leibesvisitationen durchführen und anwesend sein darf, wenn diese nackt sind.

In allen Landesteilen der USA werden gegen inhaftierte Personen, unter ihnen geistesgestörte Gefangene, Zwangsmittel in einer Weise angewendet, die grausam, unmenschlich und in einigen Fällen auch lebensbedrohlich ist. So ist es gängige Praxis, daß Gefangene und Untersuchungshäftlinge bei Transporten angekettet werden, und zwar unabhängig davon, ob von ihnen eine Gefahr ausgeht oder nicht. Selbst schwangeren Frauen legt man während des Transports und zuweilen auch während des Krankenhausaufenthaltes mechanische Zwangsmittel wie Handschellen oder Ketten an. Doch Schwangere, die mit Ketten gefesselt sind, schweben in großer Gefahr hinzufallen und dabei sich selbst oder ihre ungeborenen Kinder zu verletzen, da sie ihre Hände nicht benützen können, um ihren Körper zu schützen.

"Sicherungs-Stühle", die eigens dafür entwickelt wurden, Gefangene bewegungsunfähig festzuschnallen, werden in US-amerikanischen Gefängnissen und Untersuchungshaftanstalten weithin angewendet, obwohl die Gefahren ihres Einsatzes bekannt sind. So starb im Juni 1996 im Untersuchungsgefängnis Madison Street in Maricopa County, Arizona, der Häftling Scott Norberg den Erstickungstod, nachdem man ihn mit einem um das Gesicht gewickelten Handtuch stundenlang auf einem "Sicherungs-Stuhl" festgeschnallt hatte. 1997 erklärten Vertreter der Gefängnisbehörde, im Strafvollzugssystem des Bezirks Maricopa seien 16 "Sicherungs-Stühle" in Betrieb, die man in einem Zeitraum von sechs Monaten rund 600 Mal eingesetzt habe.

Chemische Sprays und Elektroschockgeräte, deren Gebrauch in einer Reihe von Staaten der Welt wegen der damit verbundenen Risiken verboten ist, zählen gleichfalls zu den in US-amerikanischen Gefängnissen verwendeten Zwangsmitteln. Besonders besorgniserregend ist der zunehmende Gebrauch von ferngesteuerten Elektroschockgürteln, mit denen man per Knopfdruck einem Gefangenen einen schweren und äußerst schmerzhaften Stromstoß versetzen und ihn völlig bewegungsunfähig machen kann.

1997 waren rund 13.000 Gefangene in Hochsicherheitstrakten inhaftiert, und ihre Zahl nimmt stetig zu. In US-amerikanischen Hochsicherheitstrakten, wo Gefangene, die nach Ansicht der Behörden für den regulären Strafvollzug zu gefährlich sind, auf lange Sicht von den übrigen Insassen isoliert werden, herrschen Bedingungen, die in einigen Fällen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkommen. Im August beispielsweise wurde in Texas der Hochsicherheitstrakt W.J. Estelle in Betrieb genommen, wo die Gefangenen täglich 23 Stunden oder länger in isolierten, fensterlosen Zellen zubringen müssen. In die vollständig betonierten Zellen dringt kein Tageslicht, und die massiven Stahltüren haben lediglich schmale Schlitze, durch die die Insassen ein kleines Stück des Flures einsehen können.

In vielen Vollzugseinrichtungen ist die Gesundheitsfürsorge äußerst unzulänglich. Die Insassen klagen insbesondere über die völlig mangelhafte Behandlung psychischer Erkrankungen und unzureichende Vorkehrungen für Frauen mit geschlechtsspezifischen Krankheiten. Außerdem würden verschriebene Medikamente nicht ausgegeben und die nötige medizinische Behandlung von Gefangenen entweder verzögert oder ganz verweigert.

So bat Annette Romo, eine in der Untersuchungshaftanstalt von Maricopa inhaftierte schwangere Frau, das Gefängnispersonal vergebens um Hilfe, als 1997 bei ihr Blutungen einsetzten. Erst als die junge Frau das Bewußtsein verlor, brachte man sie in ein Krankenhaus. Die Ärzte dort konnten ihr Baby allerdings nicht mehr retten.

Ein weiteres hohes und unnötiges Risiko für das Leben der Gefangenen ist der Mangel an Schutz vor ansteckenden Krankheiten, die sich in den überfüllten und unhygienischen Vollzugsanstalten ungehindert ausbreiten können.

Die US-Regierung hat die Pflicht sicherzustellen, daß die Menschenrechte der Insassen von Gefängnissen und Untersuchungshaftanstalten ebenso geachtet werden wie die aller Bürger. Es besteht landesweit ein dringender Bedarf an unabhängigen Aufsichtsgremien, die die Bedingungen in US-amerikanischen Gefängnissen überwachen und bei Übergriffen tätig werden. Ferner sind landesweit durchsetzbare Standards für die Behandlung von Gefangenen vonnöten, die im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards stehen. Solche Schritte wären ein Signal dafür, daß die US-amerikanischen Behörden ihre Verpflichtung ernst nehmen, Folterungen und Mißhandlungen in ihren Gefängnissen und Untersuchungshaftanstalten zu unterbinden.