"Alle sagen, Amerika sei der Hort der Menschenrechte. Als ich dort ankam, glaubte ich zuerst, ins falsche Land eingereist zu sein." Dies sind die Worte von Hawa Abdi Jama, einem somalischen Flüchtling, der 14 Monate lang unter harten Bedingungen inhaftiert war, bevor man ihm endlich Asyl in den USA gewährte.
Ein jeder Mensch, der aus seiner Heimat flieht, hat das Recht, in einem anderen Land Asyl zu beantragen und zu erhalten. Die USA stellen diesen Grundsatz nicht in Abrede, verstoßen aber gleichzeitig gegen grundlegende Rechte Zuflucht suchender Menschen, indem sie sie oftmals einzig und allein wegen ihres Asylbegehrens inhaftieren. Damit mißachten die USA internationale Standards, in denen es heißt, daß Asylsuchende wegen der damit verbundenen Härten nach Möglichkeit nicht in Haft genommen werden sollten, und, falls doch, nicht zusammen mit kriminellen Straftätern untergebracht sein dürfen.
In den vergangenen Jahren hat die Zahl der von der US-amerikanischen Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (Immigration and Naturalization Service - INS) festgenommenen Menschen stetig zugenommen, und dieser Trend wird erwartungsgemäß anhalten. Zu den Inhaftierten zählen viele Asylsuchende, die vor Menschenrechtsverletzungen in ihrer Heimat geflüchtet sind und in den USA um Schutz nachgesucht haben.
Die USA sind nicht der einzige Staat, in dem Asylbewerber inhaftiert werden. Wenn allerdings ein Mitglied des Exekutivkomitees des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen wie die USA internationale Standards mißachtet, ist dies besonders bedauerlich.
In den USA werden Asylsuchende, von denen viele durch die Ereignisse vor ihrer Flucht schwer traumatisiert sind, zunehmend wie Kriminelle behandelt. Sie müssen die Zellen mit Straftätern teilen, sich nackt Leibesvisitationen unterziehen, werden gefesselt und angekettet und sind verbalen und körperlichen Übergriffen ausgesetzt. Überdies erhalten sie keinen Kontakt zu Familienangehörigen, Rechtsanwälten oder Organisationen, die ihnen helfen könnten. Und anders als verurteilte Straftäter in den USA, die um die Länge ihrer Haftstrafe wissen, sind sie völlig ahnungslos, wann man sie wieder in die Freiheit entlassen wird.
Wegen ihrer geringen Zahl ist für weibliche Asylsuchende die Gefahr, zusammen mit Kriminellen untergebracht zu werden, weitaus größer als für männliche Flüchtlinge, ganz gleich, ob sie in einer Einrichtung der INS oder in einer Untersuchungshaftanstalt interniert werden. Auch Asylbewerberinnen haben über verbale und körperliche Übergriffe und Leibesvisitationen berichtet. Überdies habe man ihnen nicht einmal Seife oder andere für die Hygiene unerläßliche Dinge zugeteilt und sie bei den geringsten Verstößen gegen die Gefängnisordnung, die ihnen wegen mangelnder Sprachkenntnisse unverständlich war, mit Einzelhaft bestraft.
Nur allzuoft erhalten auch Flüchtlingskinder nicht die notwendige Hilfe. Für ein durch die Flucht traumatisiertes Kind ist die gemeinsame Unterbringung mit straffälligen Jugendlichen völlig unangemessen. Der 13jährige Rajakumar beispielsweise wurde zunächst von seiner Mutter getrennt und mehr als einen Monat lang zusammen mit fremden Menschen in einem New Yorker Hotelzimmer eingesperrt. Anschließend verlegte man ihn ohne das Wissen seiner Mutter in eine Jugendeinrichtung der INS in Florida. Rajakumar und seine Mutter waren aus Sri Lanka geflüchtet, nachdem Regierungssoldaten seinen Vater verschleppt hatten, der seither "verschwunden" ist.
Viele Staaten sehen die Behandlung von Asylsuchenden durch die USA als Richtschnur dafür, inwieweit sie selbst internationale Mechanismen des Flüchtlingsschutzes zu achten haben. Daher ist es unabdingbar, daß die USA ihren Verpflichtungen gegenüber Menschen nachkommen, die innerhalb ihrer Grenzen um Schutz nachsuchen.